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frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes KE 266 -Südliche Kölner Straße- im Stadtteil Kerpen, gem. § 3 (1) BauGB
25.07.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes KE 266 -Südliche Kölner Straße- beschlossen.
Das Plangebiet liegt südlich der Kölner Straße und wird
- östlich durch die Pfarrer- Hayd- Straße
- südlich durch die Mähnstraße
- westlich durch die Hahnenstraße und
- nördlich durch die Kölner Straße
begrenzt.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen.

Ziel und Zweck
Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes KE 266 -Südliche Kölner Straße- im Zentrum des Stadtteiles Kerpen ist, die derzeit mangelhafte Situation in Form der ungeordneten und unterwertig genutzten Bebauung, einer vorhandenen Baulücke und ungenutzter baulicher Flächen im Kern des Plangebietes langfristig einer städtebaulichen Ordnung zuzuführen und unerwünschte Nutzungen auszuschließen. Hierzu ist ein vorhandener Gewerbebetrieb zu verlagern.
Die Baukörperstruktur des Blockrandes parallel zur Kölner Straße soll in Anlehnung an vorhandene Trauf- und Firsthöhen sowie der geschlossenen Bauweise aufgenommen werden, sodass die heutige Baulücke bei zukünftig geplanten Bauvorhaben zu schließen ist.
Im Blockinnenbereich ist geplant, die zurzeit ungenutzten und nicht bebauten Flächen durch Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen und Freiflächen städtebaulich zu ordnen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung gemischt genutzter Bauflächen wie zum Beispiel: erdgeschossiger Handel (kleiner als 200 m2), in den darüber liegenden Geschossen Flächen für Dienstleistungen und Wohnen, geschaffen werden.
Somit erfolgt eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Bereiches im Zentrum von Kerpen.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan KE 266 –Südliche Kölner Straße- im Stadtteil Kerpen erfolgt in der Zeit vom

31.08.2005 bis einschließlich 30.09.2005

Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 "Stadtplanung", Zimmer 221. Ihr Ansprechpartner ist Herr Fuhs.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes KE 266 –Südliche Kölner Straße- betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
25.07.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

25.07.2005