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öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE 2 A/ 3. Änderung "Maastrichter Straße", Stadtteil Kerpen
25.07.2005

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.08.2001 beschlossen, den vorhaben bezogenen Bebauungsplan KE 2 A / 3. Änderung "Maastrichter Straße", Stadtteil Kerpen, öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich der Stadtmitte von Kerpen, im Eckbereich der Straßen Nordring / Maastrichter Straße.
Von der Änderung sind die Flurstücke Nr. 20 teilw., 21, 28 teilw., 43 teilw. und 223, Flur 37, in der Gemarkung Kerpen betroffen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen an dem Standort die bereits vorhandenen Einzelhandels-flächen vergrößert werden. Zur Erreichung dieser Zielsetzung sollen an drei Stellen die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert und damit verbundenen Maßnahmen eine städtebauliche Aufwertung des Gebietes erzielt werden.
Durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen wird eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich, die ebenfalls im Rahmen des Änderungsverfahrens planungsrechtlich abgesichert werden soll.
Da auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes keine Ausdehnung in dem angestrebten Umfang möglich ist, wird für den Änderungsbereich ein Verfahren gem. § 12 BauGB (vorhaben bezogenes Bebauungsplanverfahren) erforderlich.

Für den vorhaben bezogenen Bebauungsplan KE 2 A/ 3. Änderung ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung liegt der vorhaben bezogene Bebauungsplan KE 2 A/ 3. Änderung „Maastrichter Straße" im Stadtteil Kerpen mit der Begründung in der Zeit vom

31.08.2005 bis einschl. 30.09.2005

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16 "Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen" öffentlich aus.
Rücksprache hierzu ist während der o.g. Zeiten in Zimmer 221 möglich. Ihr Ansprechpartner ist Herr Fuhs.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen
entscheidet.

Kerpen, den 
25.07.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

25.07.2005