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Öffentliche Auslegung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes „Burgackerstraße“, Stadtteil Brüggen
30.08.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 beschlossen, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadtteil Brüggen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Wirkungsbereich der 41. Änderung des Flächenutzungsplanes liegt am südwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Brüggen und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch die Flurstücke 41 und 147 im Flur 30
- im Osten durch die Gärten der Hubertusstraße
- im Süden durch die Gärten der Brüggenerstraße
- im Westen durch die Burgackerstraße
Die Lage im Stadtgebiet ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel ist es nun für die jetzige Brachfläche des ehemaligen Sportplatzes und für die heute angrenzende derzeit als Gartenland genutzte Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.
Außerdem soll im südöstlichen Bereich der Wohnbaufläche die bestehende Schützenanlage in ihrem Bestand gesichert werden.

Beabsichtigte Änderung ist:

Geändert von: Grünfläche mit der Widmung „Sportplatz“
geändert in: Wohnbaufläche
 
Geändert von: Grünfläche mit der Widmung „Sportplatz“
geändert in: Wohnbaufläche, Schützenheim mit Schießanlage, Schützenplatz

Gem. § 3 (2) des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung liegt die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Erläuterungsbericht in der Zeit vom

12.09.2005 bis einschließlich 14.10.2005

(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen ", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.

Rücksprache zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes „Burgackerstraße“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 232 möglich - Ansprechpartner ist Frau Dieken. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB bleiben nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt.

Kerpen, den 
22.08.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

30.08.2005