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Vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Stadtteil Buir gem. § 2 (1) BauGB
31.08.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das ca. 1,8 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6)
• im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
• im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
• westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten:
• „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in
• „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zur 51. Änderung
des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom:

12.09.2005 bis einschließlich 14.10.2005

Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und von 13.30 -16.00 Uhr, Do von 08.00 -12.00 Uhr und von 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00-12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1,
im Amt 16, " Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen ", Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
26.08.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

31.08.2005