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Öffentliche Auslegung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „An der Villekaule“, Stadtteil Türnich
31.08.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 beschlossen, die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „An der Villekaule“, Stadtteil Türnich gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Wirkungsbereich liegt am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Türnich, am Schnittpunkt der Landstraße L 163 und der Bundesstraße B 264. Im Norden wird es durch die B 264 begrenzt, östlich und südlich schließt sich Wohnbebauung an und westlich grenzt es an die Heerstraße (L 163). Die Lage im Stadtgebiet ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

In der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen ist der betreffende Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da die vorgesehenen zukünftigen Nutzungsausweisungen als Einzelhandelsstandort gemäß den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans TÜ 302 „An der Villekaule“ für das Plangebiet dieser Darstellung entgegenstehen. Aufgrund der in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandenen Wohngebiete, zu deren Versorgung der an diesem Standort vorgesehene Lebensmitteldiscountmarkt beitragen soll, wird für den Änderungsbereich in Angleichung an die benachbarten Darstellungen ebenfalls Wohnbaufläche dargestellt.

Gem. § 3 (2) des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung liegt die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Erläuterungsbericht in der Zeit vom

07.09.2005 bis einschließlich 10.10.2005

Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen ", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.

Rücksprache zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „An der Villekaule“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 232 möglich - Ansprechpartnerin ist Frau Dieken. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB bleiben nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt.

Kerpen, den 
22.08.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

31.08.2005