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Wahlbekanntmachung
05.09.2005

Wahlbekanntmachung der Stadt Kerpen
zur Bundestagswahl am 18.09.2005

  1. Am 18.09.2005 findet die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag statt.
    Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 
  2. Die Stadt Kerpen ist in 39 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22.08. bis 28.08.2005 über-
    sandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wäh-len hat.

    Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Rathaus Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, zusammen. 
  3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
    Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit-zubringen.

    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimm-zettel ausgehändigt.

    Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

    a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahl-vorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei ande-ren Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

    b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurz-bezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt

    seine Erststimme in der Weise ab,
    dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

    und seine Zweitstimme in der Weise,
    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Ne-benraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 
  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 
  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

    b) durch Briefwahl

    teilnehmen.
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Kerpen einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli-chen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Bürgermeisterin der Stadt Kerpen - Wahlamt -, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, zuleiten, dass er dort spätes-tens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch beim Wahlamt der Stadt Kerpen, Rat-haus, Zimmer 104, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, abgegeben werden. 
  6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bun-deswahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Kerpen, den 
02.09.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

05.09.2005