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Planfeststellung gem. §§ 18 und 20 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für den „Zweigleisigen Ausbau der S 13 in Kerpen-Buir“ auf der DB AG Strecke S 13 Köln – Horrem - Düren
13.09.2005

Anhörungsverfahren

Bekanntmachung des Erörterungstermins

Planfeststellung gem. §§ 18 und 20 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für den „Zweigleisigen Ausbau der S 13 in Kerpen-Buir“ auf der DB AG Strecke S 13 Köln – Horrem - Düren.

Die DB ProjektBau GmbH plant den zweigleisigen Ausbau des o.a. Streckenabschnitts. Es handelt sich hierbei um einen weiteren Teil im Gesamtkonzept zur Verknüpfung der S-Bahn-Linie 13 mit der Stadtbahnlinie 1 der Kölner Verkehrs-Betriebe.

Im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 ist dies ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Verkehrsinfrastruktur mit dem S-Bahn-Haltepunkt „Bonnstraße“ und des neuen RheinEnergie-Stadions in Köln und ein weiterer Baustein zur attraktiven Erschließung des Umlandes mit dem Öffentlichen Personennahverkehr.

Die fahrplanmäßigen Vorgaben können nur durch den zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts auf einer Länge von rund 1.700 m bei km 27,950 bis km 29,650 in Richtung Köln (zwischen Kerpen-Buir und B 477) behoben werden. Dies ermöglicht dann eine reibungslose Abwicklung des Bahnverkehrs auf der Strecke.

An der Bahnstrecke im Bereich der betroffenen Wohnbebauung sind teilweise Stützwände erforderlich. Daneben ist zur Lärmreduzierung passiver Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern vorgesehen.

Zwei Eisenbahnüberführungen sind den geänderten Verhältnissen anzupassen.

Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt.

Die gegen den ausgelegten Plan für das o.a. Bauvorhaben rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden in einer Verhandlung mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den  Personen, die Einwendungen erhoben haben  erörtert.  Die Erörterung findet

am 28. September 2005, 9.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Kerpen,
Raum 200, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen,

statt.

Anfragen hinsichtlich des Zeitpunktes der Erörterung der jeweiligen Einwendung oder Stellungnahme können nicht beantwortet werden.

Die Teilnahme ist jedem, der fristgerecht Einwendungen erhoben hat, freigestellt. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt.

Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über Entschädigungsansprüche, deren Regelung einem besonderen Verfahren vorbehalten bleibt, nicht verhandelt werden kann.

Kosten für die Einsichtnahme in die Planunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin können nicht erstattet werden.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Kerpen, den 
07.09.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

13.09.2005