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Inhalt
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BL 314 „Vogelruther Weg“ im Stadtteil Blatzheim | 20.01.2006 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, den Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ Stadtteil Blatzheim gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplanentwurf liegt mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 06.02.2006 bis einschließlich 10.03.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 "Stadt-planung, Stadtentwicklung, Bauen", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Für den Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
Rücksprache zum Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 224 möglich - Ansprechpartner ist Frau Dieken. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Hinweis:
20.01.2006 |