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öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BL 314 „Vogelruther Weg“ im Stadtteil Blatzheim
20.01.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, den Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ Stadtteil Blatzheim gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Blatzheim an einem Teilabschnitt des Vogelruther Weges. Südlich wird das Plangebiet vom Buirer Weg und nördlich von der Einmündung Haagstraße begrenzt. Die westliche Abgrenzung bildet eine Feldlage. Im Osten grenzt die vorhandene Bebauung des Blockinnenbereichs der Haagstraße an.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,  die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ im Maßstab 1:500 zu entnehmen.
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Einfamilienhäusern in Form von Doppelhäusern in unterschiedlicher äußerer Gestaltung je Doppelhaus zu schaffen.

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom

06.02.2006 bis einschließlich 10.03.2006

(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 "Stadt-planung, Stadtentwicklung, Bauen", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.

Für den Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag des Büros Hermanns vom Oktober 2005
  • Umweltbericht des Büros Hermanns vom Oktober 2005
  • Stellungnahme des Rhein-Erftkreises vom 13.07.2005

Rücksprache zum Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ ist während  der o. g. Zeiten im Zimmer 224 möglich - Ansprechpartner ist Frau Dieken. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB bleiben nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.

Kerpen, den 
20.01.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

20.01.2006