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Inhalt
Erörterungstermin im Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für Ausbau und Verlegung der BAB A4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen | 21.03.2006 |
1. Der Erörterungstermin im o.g. Planfeststellungsverfahren findet von Montag, 03.04.2006 bis Donnerstag, 06.04.2006 statt. 2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Bevollmächtigten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das 3. Auf Grund der Zahl der Einwender ist es nicht möglich, Angaben zum Zeitpunkt der Erörterung der einzelnen Themen und zum Ende der Erörterung an den einzelnen Tagen und zum Ende des Termins zu machen. Sobald die Einwendungen erörtert sind, kann der Termin geschlossen 4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich
21.03.2006 |