Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Inkrafttreten der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen, für den Bereich „An der Villekaule“
10.04.2006

Der Wirkungsbereich der 43. Änderung des Flächenutzungsplanes liegt am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Kerpen-Türnich am Schnittpunkt der Landesstraße L 163 und der Bundesstraße B 264. Er wird begrenzt im Norden durch die Bundesstraße 264, im Osten und Süden durch das Wohngebiet „Fuchskaul“ und im Westen durch die Landesstraße 163. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

In der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen ist der betreffende Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da die vorgesehenen zukünftigen Nutzungsausweisungen als Einzelhandelsstandort gemäß den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans TÜ 302 „An der Villekaule“ für das Plangebiet dieser Darstellung entgegenstehen. Aufgrund der in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandenen Wohngebiete, zu deren Versorgung der an diesem Standort vorgesehene Lebensmitteldiscountmarkt beitragen soll, wird für den Änderungsbereich in Angleichung an die benachbarten Darstellungen ebenfalls Wohnbaufläche dargestellt.

Gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung wurde die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln am 18.01.2006 zur Genehmigung vorgelegt. Die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 04.04.2006 hat folgenden Wortlaut:

"Gemäß § 6 des Baugesetzbuches genehmige ich die vom Rat der Stadt Kerpen am 13.12.2005 beschlossene 43. Änderung des Flächennutzungsplanes.“

Die Bezirksregierung Kölnm Az.: 35.2.11-36-24/06 Im Auftrag, gez. Jeuck

Bekanntmachungsanordnung
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbericht liegen im Amt 16, Abteilung 16.1 „Stadtplanung“ der Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, Zimmer 226, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise nach § 215 (2) BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen:
1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB in der derzeit gültigen Fassung über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von den Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
2. Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB bezeichneten Vorschriften ist nach § 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
3. Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige Orts rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung, die sonstige Orts rechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Kerpen, den 
10.04.2006

i.V. Peter Knopp, 1. Beigeordneter

10.04.2006