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frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes 246/ 2. Änderung „Gewerbe-/Industriegebiet III“ im Stadtteil Kerpen Türnich, gem. § 3 (1) BauGB
19.04.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 07.03.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die Änderung des o.g. Bebauungsplans Stadtteil Türnich, beschlossen.

Der Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Türnich nördlich der B 264 und des bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebietes Türnich 2, welches sich beidseits der Heisenbergstraße erstreckt. Nördlichdes schon in großen Teilbereichen erschlossenen und bebauten Gewerbe- und Industriegebietes III schließen sich die bereits rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaues Frechen an (Marienfeld).
Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Änderungen betreffen unterschiedliche räumliche Teilbereiche.

Mit den geplanten Änderungen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Türnich als Grundlage für eine dauerhafte Arbeitsplatzversorgung in der Region,
  • Anpassung der Gewerbegrundstücke an veränderte Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe (Grundstückszuschnitt, -größe),
  • Berücksichtigung veränderter verkehrstechnischer Rahmenbedingungen, Ertüchtigung vorhandener Verkehrsanlagen,
  • Ausschluss störender Nutzungen.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan 246/ 2. Änderung „Gewerbe-/Industriegebiet III“, Stadtteil Kerpen-Türnich erfolgt in der Zeit vom

24.04.2006- einschließlich 08.05.2006

Mo - Mi von 08.00 - 12.15 und von 13.30 - 16.00, Do von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 18.30 und Fr von 08.00 - 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1
" Stadtplanung ", Zimmer 221. Ihr Ansprechpartner ist Herr Fuhs.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes 246/ 2. Änderung „Gewerbe-/ Industriegebiet III“ betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de.

Kerpen, den 
19.04.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

19.04.2006