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Öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ im Stadtteil Buir
10.05.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2006 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ Stadtteil Buir gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am östlichen Ortsrand von Buir und wird im Süden begrenzt durch den Steinweg (L276), im Westen und Norden durch die gewerblichen Nutzungen an der Straße „Zum Schlicksacker“, im Osten durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. (Lageplan)

Das Ziel des Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ ist es, die Nahversorgung des Ortsteils Kerpen-Buir zu sichern. Dieses soll an einem Standort geschehen, der für die örtliche Bevölkerung erreichbar ist und eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung des Ortsrandes ermöglicht.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 22.05.2006 bis einschließlich 23.06.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan „Sondergebiet Steinweg“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich – Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfügbar:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag des Büros Ginster/Steinheuer
• Schalltechnisches Gutachten des Ingenieurbüros Graner
• Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein – Erft - Kreises
• Stellungnahme Umwelt – und Naturschutzverbände
• Bodengutachten von Gutachter Dr. Riyad Shakir

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kerpen, den 
10.05.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

10.05.2006