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Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“ im Stadtteil Brüggen
12.05.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“, im Stadtteil Brüggen beschlossen.

Der Planbereich des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“ befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen in der Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500 zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“ ist die Erschließung der heute brachliegenden und ungenutzten Fläche im Blockinnenbereich zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse und die Bebauung mit einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung.

Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Kerpen, den 
12.05.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

12.05.2006