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öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 246/ 2. Änderung„Gewerbe-/ Industriegebiet Ville (GIB III)“ im Stadtteil Kerpen-Türnich
02.08.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.246/ 2. Änderung „Gewerbe-/ Industriegebiet Ville (GIB III)“, Stadtteil Kerpen-Türnich, gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Türnich an der B 264 nördlich des bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebietes II beidseits der Heisenbergstraße. Nördlich schließen sich die bereits rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaues Frechen an (Marienfeld)
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung
Im Zuge der schrittweise Vermarktung der Gewerbeflächen des Bebauungsplanes Nr. 246„Gewerbe-/ Industriegebiet Ville (GIB III) wurde deutlich, dass insbesondere am Gebietseingang an der B 264, im zentralen Bereich am Grundstückszuschnitt und an den Verkehrsanlagen Änderungen erforderlich werden.

Mit den geplanten Änderungen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Sicherung und Weiterentwicklung des überregional bedeutenden Industriestandortes Türnich als Grundlage für eine dauerhafte Arbeitsplatzversorgung in der Region,
  • Anpassung der Gewerbegrundstücke an veränderte Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe, Umwandlung von GE- in GI-Flächen, Ausschluss störender Nutzungen,
  • Berücksichtigung veränderter verkehrstechnischer Rahmenbedingungen, Ertüchtigung vorhandenen Verkehrsanlagen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 16.08.2006 bis einschließlich 18.09.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.

Rücksprache zum Bebauungsplan 246/ 2. Änderung ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich. Ansprechpartner ist Herr Fuhs(zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:
• Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Büro Prof. U.Coersmeier
• Begründung mit Umweltbericht , Büro Prof. U. Coersmeier
• Schalltechnische Untersuchung , Büro ADU cologne
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag des Büros Neuland
• Lage der Ausgleichsflächen außerhalb des Bebauungsplanes 246/2. Änd., Büro Neuland

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kerpen, den 
02.08.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

02.08.2006