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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes SI 231 A/4. Änderung „Hahner Äcker Ost“ im Stadtteil Sindorf
30.08.2006

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes SI 231 A/4. Änderung „Hahner Äcker Ost“ im Stadtteil Sindorf

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 beschlossen, den Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung „Hahner Äcker Ost“, Stadtteil Sindorf, gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am südwestlichen Rand des Stadtteiles Sindorf in der Gemarkung Kerpen und wird wie folgt begrenzt: im Süden durch die BAB 4, im Westen durch die Visteonstraße, im Norden durch den Europaring und im Osten durch die Erfttalstraße L 122.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan SI 231/4. Änderung „Hahner Äcker Ost“ im Maßstab 1 : 1000 zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes SI 231/4. Änderung „Hahner Äcker Ost“ ist es, den auf den Grundlagen des Bebauungsplanes SI 231 A „Hahner Äcker Ost“ entstandenen Gewerbe – und Technologiepark östlich der Visteonstraße mit teilweise geänderten planerischen Zielsetzungen weiter zu entwickeln.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 06.09.2006 bis einschließlich 06.10.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan SI 231/4. Änderung „Hahner Äcker Ost“ ist während der o.g. Zeiten im Zimmer 228 möglich – Ansprechpartner ist Herr Mackeprang (zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kerpen, den 
23.08.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

30.08.2006