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Neubekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
30.08.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Das ca. 2 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6).
- im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
- im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
- westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).

Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Die wesentlichen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sind:
- Errichtung einer Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter Pensionstierhaltung,
- Erhalt, Umnutzung und Weiterentwicklung einer ortsbildprägenden Hofanlage unter Wahrung einer im weitesten Sinne "landwirtschaftlichen" Nutzung.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BU 317 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Buir aus dem Jahre 1971, der für diesen Bereich überwiegend "Fläche für die Landwirtschaft" und untergeordnet auch "Wohnbaufläche" (im Südwesten des Plangebietes an der St. Michael Straße) sowie untergeordnet im Nordwesten " Fläche für den Gemeinbedarf" festsetzt. Im Überlagerungsbereich wird der Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ den o.g. Bebauungsplan ersetzen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 07.09.2006 bis einschließlich 09.10.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich – Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfügbar:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
• Schalltechnisches Gutachten
• Umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Durch diese Bekanntmachung wird die am 18.08.2006 veröffentlichte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6 ersetzt.

Kerpen, den 
30.08.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

30.08.2006