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Inhalt
[Mischwasserkanal im Kapellenweg] | 09.10.2006 |
Auf Grund des § 5 Abs. 5 der Satzung der Stadt Kerpen über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – vom 23.12.1980 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 29.12.1988 und 25.09.1992 wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stichweg des Kapellenweges, Gemarkung Türnich, Flur 27, Parzelle 328 mit einem betriebsfertigen Mischwasserkanal ausgestattet wurde.
Damit sind nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung an dieser Straße gelegenen Grundstücke binnen 3 Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung an die gemeindliche Entwässerungsanlage anzuschließen.
09.10.2006 |