| 25.07.2005 |
Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW vom 11. Juli 2005 - III B 4–32–02/593 - ist der Plan für den Neubau der Anschlussstelle Frechen-Nord - A 4/L 183 (Bonnstraße) - und den Ausbau der L 183 im Anschlussstellenbereich einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt ... [mehr...] |
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| 25.07.2005 |
Der Wirkungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes – Nordring / Eindhovener Straße - befindet sich im Nahbereich der Stadtmitte von Kerpen zwischen der Eindhovener Straße und der Straße Nordring. Die 33. Änderung bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Inhalt der Änderung ist:
geändert von Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche
geändert von ... [mehr...] |
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| 11.07.2005 |
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln haben bei der
Anstalt öffentlichen Rechts Stadtbetriebe Kerpen
die Jahresabschlußprüfung für das Jahr
2003
durchgeführt. Sie haben folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: 'Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtbetriebe Kerpen Anstalt öffentlichen Rechts, ... [mehr...] |
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| 05.07.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nördlich der BAB 4 am südlichen Rand des Stadtteiles Horrem zwischen Apollinarisstraße und Heideweg. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich einer ... [mehr...] |
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| 05.07.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nördlich der BAB 4 am südlichen Rand des Stadtteiles Horrem zwischen Apollinarisstraße und Heideweg. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich einer ... [mehr...] |
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| 05.07.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich der 4. Änderung umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ". Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Süden durch die BAB 4, im Westen ... [mehr...] |
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| 05.07.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes, gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich der 4. Änderung umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ". Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Süden durch die BAB 4, im Westen ... [mehr...] |
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| 01.07.2005 |
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahren-schutzes vom 25.01.2000 (GV.NRW S. 54/SGV.NRW 281) und § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der ... [mehr...] |
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| 01.07.2005 |
Aufgrund der § 9 Abs. 3 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) vom 18.03.1975 in der zurzeit geltenden Fassung wird von der Stadt Kerpen gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 28.06.2005 für das Gebiet der Stadt Kerpen folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§ 1
Die Ausnahme vom Verbot von Betätigungen, welche geeignet sind, die Nachtruhe ... [mehr...] |
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| 21.06.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 26.04.2005 gem. § 10 (1) BauGB den Satzungsbeschluss für o.g. Bebauungsplan gefasst. Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Zentrum des Stadtteiles Horrem nördlich der Bahnlinie Köln-Aachen. Den Kern des Plangebietes bildet ein dreieckförmiges Gelände, das sich derzeit als Brache darstellt und zurzeit ... [mehr...] |
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| 07.06.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 26.04.2005 gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ im Stadtteil Blatzheim, beschlossen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes BL 314 „Vogelruther Weg“ liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteils Blatzheim an einem Teilabschnitt des Vogelruther Weges. Südlich wird das ... [mehr...] |
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| 07.06.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 26.04.2005 gemäß § 12 (2) i.V.m. § 2 (1) BauGB die Einleitung des Satzungsverfahren zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“, im Stadtteil Blatzheim beschlossen. Der Planbereich des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BL 314 „Vogelruther Weg“ liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteils Blatzheim an einem Teilabschnitt ... [mehr...] |
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| 03.06.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 14.12.2004 den Wirksamkeitsbeschluss für o.g. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Der Planbereich der 46. Flächennutzungsplanänderung befindet sich am westlichen Rand des Stadtteils Türnich. Das Gebiet wird begrenzt:
im Süden durch die Gärten der Bebauung an der Poststraße
im Westen durch den Mühlengraben
im Norden durch den Schlosspark
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| 01.06.2005 |
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und des § 16 des Gewerbe-steuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167) und des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. ... [mehr...] |
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| 30.05.2005 |
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) und des § 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) – jeweils in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung geltenden Fassung ... [mehr...] |