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Inhalt
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv 01/2002-10/2006) ( 363 Einträge ) |
10.01.2006 | |
Es ist beabsichtigt, im Rhein-Erft-Kreis in Teilen der Stadt Kerpen und der Gemeinden Elsdorf ein Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der Sondervorschriften der §§ 87 – 89 FlurbG durchzuführen. Anlass hierfür ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für folgende Verkehrsprojekte:
Verlegung der Grubenanschlussbahn „Hambachbahn“ im Vorfeld des Tagebaues Hambach zwischen Niederzier-Oberzier und Elsdorf-Heppendorf
6-streifiger Ausbau und ...[mehr...] | |
10.01.2006 | |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Horrem. Das Plangebiet des Änderungsbereiches umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 290 C " Am Ichendorfer Weg ". Der Änderungsbereich wird im Osten ...[mehr...] | |
10.01.2006 | |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 "Am Wahlenpfad". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Haupt- straße. Das Plangebiet wird im Osten und ...[mehr...] | |
10.01.2006 | |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 "Am Wahlenpfad". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und ...[mehr...] | |
20.12.2005 | |
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), - jeweils in der zum Zeitpunkt des Erlasses ...[mehr...] | |
20.12.2005 | |
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Stadt Kerpen vom 05.07.1994 wird aufgehoben. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für ...[mehr...] | |
14.12.2005 | |
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV. NRW. , S. 644), der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988, zuletzt geändert ...[mehr...] | |
14.12.2005 | |
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV. NRW. , S. 644), der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988, zuletzt geändert ...[mehr...] | |
14.12.2005 | |
§ 1 Aufgaben
Der Wertstoffhof ist eine Annahmestelle für Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung aus dem Stadtgebiet Kerpen.
§ 2 Benutzung des Wertstoffhofs
(1) Der Wertstoffhof steht nur Kerpener Bürgerinnen und Bürgern und ortsansässigen Gewerbetreibenden, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind, zur Verfügung. Das Personal ist berechtigt, den Wohnsitz ...[mehr...] | |
14.12.2005 | |
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV. NRW. , S. 644) i. V. m. den § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) in der Fassung der ...[mehr...] | |
14.12.2005 | |
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV. NRW. , S. 644) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert ...[mehr...] | |
07.12.2005 | |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 den Wirksamkeitsbeschluss für die o.g. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Der Wirkungsbereich liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Horrem. Östlich grenzt die Wohnsiedlung „Graf Berghe von Trips Ring“ an das Plangebiet an. Im Süden und im Westen wird die Fläche von den Parkanlagen von Burg ...[mehr...] | |
22.11.2005 | |
Amt für Agrarordnung - EuskirchenSebastianusstr. 22 - 53879 EuskirchenTel.: 0 22 51 / 70 02 - 0, Fax : 0 22 51 / 7 0 02 - 160
Euskirchen, 22.11.2005
Es ist beabsichtigt, im Kreis Düren in Teilen der Stadt Düren, der Gemeinden Merzenich und Niederzier und im Rhein-Erft-Kreis in Teilen der Stadt Kerpen ein Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der Sondervorschriften ...[mehr...] | |
27.10.2005 | |
Aufgrund §§ 7 Abs. 1 und 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 25.10.2005 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung ...[mehr...] | |
27.10.2005 | |
Aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 25.10.2005 folgende 1. Satzung zur Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Kerpen über die äußere Gestaltung bei ...[mehr...] |