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Inhalt
Mietwohnungsbau
Abteilung 27.2 Wohnen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderung
Im Rahmen der Entbürokratisierung hat der Landtag Nordrhein Westfalen beschlossen, die Zuständigkeiten für die Bewilligung von Wohnungsbauförderungsmitteln nur noch auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen.
Ab 01.02.2007 ist daher der Rhein-Erft-Kreis in Bergheim (Amt für Wohnungswesen, Tel. 02271/830) zuständig für die Bewilligung der Wohnungsbauförderungsmittel.
Anträge können jedoch weiterhin bei der Stadt Kerpen - Abteilung Wohnungswesen - abgegeben werden. Allgemeine Auskünfte erteilen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Entsprechende Vordrucke finden Sie hier.
Näheres hierzu erfragen Sie bitte bei
Herrn Vaaßen
Frau Hansen
Ab 01.02.2007 ist daher der Rhein-Erft-Kreis in Bergheim (Amt für Wohnungswesen, Tel. 02271/830) zuständig für die Bewilligung der Wohnungsbauförderungsmittel.
Anträge können jedoch weiterhin bei der Stadt Kerpen - Abteilung Wohnungswesen - abgegeben werden. Allgemeine Auskünfte erteilen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Entsprechende Vordrucke finden Sie hier.
Näheres hierzu erfragen Sie bitte bei
Herrn Vaaßen
Frau Hansen