Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Schadensmeldung
• Anregungen, Kritik
• Ideenbörse
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Kanalanschlussbeiträge
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Abteilungsleiterin
Sachbearbeiter
Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Abwasseranlage der Stadt Kerpen erhoben. Rechtsgrundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Anschlussbeitragssatzung der Stadt Kerpen. Mit dem erzielten Beitragsaufkommen wird die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des Kanalnetzes zum Teil finanziert.
Der Beitragssatz beträgt satzungsgemäß zur Zeit 5,03 € pro m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche. Diese Grundstücksfläche wird nach einem bestimmten Modus aus der tatsächlichen Grundstücksfläche errechnet, wobei hauptsächlich die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstückes berücksichtigt wird.