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Inhalt
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich
Stadtteil Blatzheim
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Aufteilung von Wohnungseinheiten in Wohnungseigentum ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen kann. Die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung kann mit den entsprechenden Bauzeichnungen, in denen die Aufteilung dargestellt ist, beantragt werden.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren. Eine notarielle Beratung vor Stellung der Abgeschlossenheit wird dringend empfohlen.
Antragsvordrucke mit Erläuterungen