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Inhalt
Fundsachen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Bürgerbüro
Fundsachen
Sie haben etwas verloren ?
Oder haben Sie etwas gefunden ?
Das Bürgerbüro der Kolpingstadt Kerpen bietet Ihnen in beiden Fällen bestmögliche Hilfestellung.
Die Meldung eines Fundstückes kann im Bürgerbüro oder durch eine telefonische Mitteilung oder mit dem hier abgestellten Formular erfolgen. Das Fundstück können Sie im Bürgerbüro abgeben oder in eigene Verwahrung nehmen. Mit Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes erwirbt, wenn gewünscht, der Finder/die Finderin das Eigentum an der Sache. Als Finder/Finderin haben Sie auch Anspruch auf Finderlohn. Nähere Einzelheiten darüber erfahren sie beim Bürgerbüro.
Als Verlierer/in können Sie beim Bürgerbüro erfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand als Fundsache gemeldet ist. Konnten Sie als Eigentümer/Eigentümerin einer Fundsache ermittelt werden, so werden Sie unverzüglich von uns benachrichtigt.
Werden Fundsachen nach 6 Monaten nicht abgeholt, werden sie zur Versteigerung freigegeben.
Diese Versteigerungen werden vom Bürgerbüro durchgeführt (in der Regel einmal jährlich im Zuge des großen Trödelmarktes im Mai, Sonntag vor Christi Himmelfahrt).
Gebühren
Bei Eigentumsübergang oder Abholung einer Fundsache fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Wert des Gegenstandes richtet.
Formular