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Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Bauanzeige
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich
Stadtteil Blatzheim
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)
Bauanzeige
Durch das Bürokratieabbaugesetz I hat der Gesetzgeber abweichend von der Landesbauordnung festgelegt, das die reine Nutzungsänderung baulicher Anlagen nur einer schriftlichen Anzeige bedarf. Soweit die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von 2Wochen nach Eingang der Anzeige erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, kann die Nutzung aufgenommen werden.
Gleiches gilt auch für die Errichtung von Kleingaragen, allerdings bei Garagen an der Grundstücksgrenze oder in einem Abstand von weniger als 3,00 m nur dann, wenn eine Einverständniserklärung des betroffenen Grenznachbarn vorliegt.