Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Elternbeiträge
als Abteilung des Jugendamtes Kerpen im Rathaus
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Elternbeiträge - Infos zur Berechnung/Festsetzung
Berechnung und Festsetzung der Elternbeiträge
Einkommen im Sinne der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen in Kindertageseinrichtungen ist die Summe aller positiven Einkünfte der Eltern (=Gesamtbruttoarbeitslohn) abzüglich der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 € oder nachweislich der vom Finanzamt anerkannten höheren Werbungskosten.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Erklärung zum Elternbeitrag (im Kindergarten erhältlich)
- Einkommensteuerbescheid aus dem vorangegangenen Jahr oder Lohnsteuerbescheinigungen
- Dezember-Abrechnung mit Jahreswerten
- Arbeitslosengeld 2 - Bescheide ("Hartz IV" - Leistungen nach SGB II)
- Sozialhilfe-Bescheide (Leistungen nach SGB XII)
- Gewinn- und Verlustrechnung/Bilanz (bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit)
- Nachweis über Einkünfte nach 450,00 €-Gesetz
- Arbeitslosen-/Wohngeldbescheid
- Nachweis über erhaltene Unterhaltsleistungen
- Rentenbescheide
Sollten sich im laufenden Jahr die Einkünfte verändert haben (z. B. Arbeitsplatzwechsel, Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit etc.) so sind die aktuellen Einkünfte nachzuweisen.
(Tabelle bitte anklicken)