Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Leistungen nach dem Opferentschädigungesetz



Abteilung 27.1 Senioren, Menschen mit Behinderung und soziale Hilfen
Jahnplatz 7c
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-247

Fax:
02237/58-102

Visitenkarte anzeigen


Für Sie zuständig:


Susanne Remacly
Sachbearbeiterin
Jahnplatz 7c
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-239

E-Mail:

Raum:
3

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Diese Voraussetzungen sind im Opferentschädigungs-Gesetz (OEG) geregelt. Dessen wichtigstes Ziel ist es, die körperliche und seelische Gesundheit der Betroffenen so weit wie möglich wieder herzustellen und somit die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe wieder zu ermöglichen. Die Leistungen nach dem Opferentschädigungs-Gesetz werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Der Landschaftsverband Rheinland berät und informiert Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen.

Mehr zum Thema