Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Erbbaurecht
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Sachbearbeitung
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem Grundstück gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Die Regelungen zum Erbbaurecht finden sich im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).
Zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten wird durch einen Erbbaurechtsvertrag das Erbbaurecht begründet und anschließend ins Grundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht ist ein sogenanntes grundstücksgleiches Recht und wird selbst wie ein Grundstück behandelt.