Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Bauantrag
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich
Stadtteil Blatzheim
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)
Formulare
- Bauantrag und Vorbescheid
- Vorlage in der Genehmigungsfreistellung (§ 67 BauO NRW)
- Bauantrag für Werbeanlagen / Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Abbruchgenehmigung
- Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung gemäß § 8 BauO NRW / Ausstellung eines Zeugnisses (Negativzeugnis), soweit eine Genehmigung zur Grundstücksteilung nicht erforderlich ist
- Baubeschreibung zum Bauantrag
- Betriebsbeschreibung zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschafliche Vorhaben
- Baustellenschild für die Ausführung eines freigestellten Vorhabens nach § 67 BauO NRW
Bauantrag/Baugenehmigung
Für baugenehmigungspflichtige Vorhaben ist gemäß § 63 und § 68 der Bauordnung Nordrhein Westfalen ist ein förmlicher Bauantrag in mindestens zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt einzureichen.
Dem Antrag müssen im Wesentlichen (Einzelheiten ergeben sich aus der Bauprüfverordnung) folgende Unterlagen beigefügt werden