Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Gesetzliche Vormundschaften
Gesetzliche Vormundschaften
Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt unmittelbar "kraft Gesetzes" ein, ohne dass es einer gerichtlichen Anordnung und Bestellung bedarf. Hauptfall in der Praxis ist die Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern, wenn die Mutter noch minderjährig und damit lediglich beschränkt geschäftsfähig ist. Begründet ist dies in § 1791c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in § 56 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Sachbearbeiter/innen sind nach Buchstaben geordnet. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde des Kindes mit.