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Aktuelles und Termine


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von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Baulasten



Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-274

E-Mail:

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Für Sie zuständig:


Frau Claudia Reichold
Sachbearbeitung Baulasten
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-413

Fax:
02237/589-413

E-Mail:

Raum:
232

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Baulasten

Eintragung/Löschung

Eine Baulast ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Duldung oder Verpflichtung eines/r Grundstückseigentümer/in im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben. Die Verpflichtung wird gegenüber der Baubehörde abgegeben. Die Baulast ist eine sogenannte öffentlich-rechtliche Verpflichtung.

Mit der Baulast können zum Beispiel baurechtliche Verstöße ausgeräumt werden, damit nach der Baulastübernahme eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

Baulasten in Verbindung mit Bauvorhaben können beantragt oder, soweit ein öffentliches Interesse am Bestehen eingetragener Baulasten nicht mehr besteht, auf Antrag und von Amtswegen gelöscht werden.